Energiekosten-Hilfe

Zum Jahreswechsel 2024/2025 sind mehrere staatliche Entlastungsmaßnahmen ausgelaufen. Erfahren Sie, wie sich das auf Ihre Energierechnung auswirkt und welche Schritte Sie unternehmen können.

Energiekosten-Unterstützungen

Welche Maßnahmen ausgelaufen sind und welche Änderungen Sie erwarten.

Ihre Möglichkeiten

Was Sie tun können, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Ihre Vorteile

Worauf Sie sich als Kunde von Drei Energie verlassen können.

Ende der Strompreisbremse

Die Stromkostenbremse war eine Maßnahme der Bundesregierung, um private Haushalte zu entlasten. Sie subventionierte den Strompreis für den Grundverbrauch bis zu 2.900 kWh pro Jahr.

Diese Förderung endete am 31. Dezember 2024. Seit Januar 2025 zahlen Haushalte den vollen Preis gemäß ihrem Stromtarif. Das kann je nach Verbrauchsverhalten und Tarif zu deutlich höheren Stromrechnungen führen.

Ausgelaufene Energiekosten-Unterstützungen

Neben der Stromkostenbremse endeten auch andere staatliche oder bundeslandspezifische Unterstützungsmaßnahmen. Erfahren Sie, welche Maßnahmen das sind und mit welchen Kosten sie verbunden sind.

Stromkosten-Ergänzungszuschuss

Haushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen erhielten für jede zusätzliche Person (ab der vierten Person) einmalig 52,50 €. Diese Unterstützung wird 2025 nicht mehr gezahlt.

Netzkostenzuschuss

Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit waren, bekamen bisher einen Netzkostenzuschuss. Auch diese Unterstützung entfällt 2025.

Senkung der Elektrizitätsabgabe

Seit dem Jahr 2022 bis 31. Dezember 2024 wurde die Höhe der Elektrizitätsabgabe auf 0,1 Cent/kWh reduziert. Seit 1. Januar 2025 beträgt sie wieder 1,5 Cent/kWh.

Senkung der Erdgasabgabe

Die Erdgasabgabe war bis Ende 2024 auf 1,2 Cent/m³ gesenkt. Ab 2025 werden wieder 6,6 Cent/m³ gemäß dem Erdgasabgabegesetz eingehoben.

Aussetzen der Erneuerbaren-Förderkosten

2022 bis 2024 wurden der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die -Förderpauschale pausiert oder gefördert. 2025 fallen wieder Kosten an: 19,02 Euro/Jahr für die Pauschale und 0,796 Cent/kWh plus 4,695 Euro/Zähler für den Förderbeitrag.

Regionale Förderungen

Neben den bundesweiten Hilfsmaßnahmen gab es seit 2022 in einigen Bundesländern Österreichs zusätzliche Förderungen, die bereits ausgelaufen sind oder auslaufen werden.

Tipp: Monatliche Teilzahlungen anpassen

Um hohe Nachzahlungen bei der nächsten Jahresabrechnung zu vermeiden, sollten Sie Ihren monatlichen Teilzahlungsbetrag neu berechnen. Nutzen Sie dazu unseren Teilzahlungsrechner und nehmen Sie die Anpassung Ihres Teilzahlungsbetrags bequem im Drei Energie Kundenportal oder in der Drei Energie Kundenportal App vor.

Andere Faktoren

Höhere Netzkosten

Im Jahr 2025 erhöhen sich die Netzkosten für Strom und Gas in Österreich erheblich. Diese Kosten sind fester Bestandteil jeder Energierechnung und betreffen daher alle Verbraucher. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Änderungen bei der CO2-Bepreisung

Mit 1. Januar 2025 änderte sich die Abrechnung der CO2-Bepreisung. Sie erfolgt nun durch den Energielieferanten und nicht mehr über den Netzbetreiber. Details zur neuen Regelung finden Sie hier.

Strompreisbremse

Vorteile für Drei Energie Kunden

Trotz des Wegfalls von Unterstützungsmaßnahmen bleibt Drei Energie ein verlässlicher Partner für nachhaltige und kosteneffiziente Energieversorgung. Kunden profitieren weiterhin von folgenden Vorteilen:

  • Transparente Tarife, die durch langfristige Preisgarantien Sicherheit schaffen.
  • Attraktive Konditionen, die den Energiebezug trotz externer Kostentreiber bezahlbar machen.
  • Mehrfach ausgezeichneter Kundenservice, der mit Expertise und Kompetenz zuverlässig unterstützt.
  • Innovative Produkte, die auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  • Digitale Tools und Prozesse, die die Energieverwaltung einfach und flexibel machen. 

Sie haben noch Fragen?

In unserem FAQ-Bereich finden Sie alle Antworten zu Rechnungen, Teilzahlungen, Daten & Verträgen, Produkten & Tarifen sowie zu unserem Kundenportal.